Der erste Gabelstapler wurde 1917 von dem amerikanischen Schraubenhersteller
Eugene Clark angefertigt. Seither ist der Gabelstapler das am häufigsten
genutzte Fördergerät für den innerbetrieblichen Transport. Seinen Namen hat der
Gabelstapler von den beiden stählernen Zinken ("Gabeln"), auf denen
beispielsweise Paletten gestapelt werden können. Diese beiden Gabeln sind meist
durch eine Hydraulik vertikal verstellbar. In seltenen Fällen kann man sie auch
horizontal bewegen. Die Hubeinheit des Gabelstaplers besteht aus einem Hubmast
und einem Gabelträger. Der Antrieb kann verbrennungs- oder elektromotorisch
erfolgen. Die Bauweise des Gabelstaplers ermöglicht ihm aber nicht nur, auf
engstem Raum zu agieren, sondern birgt auch Gefahren. Rund 20.000 Unfälle werden
jährlich in Deutschland verzeichnet. Um die Gefahr die von einem solchen Gerät
ausgeht zu mindern, muss der Fahrer gut geschult sein. Ein einfacher
PKW-Führerschein reicht dabei nicht aus, weil Gabelstapler anders konstruiert
sind. Die Lenkachse befindet sich beispielsweise weiter hinten und auch der
Schwerpunkt ist anders gelagert. Besondere Schwierigkeiten bereitet die geringe
Stabilität nicht beladener Stapler, da sie aufgrund der hohen Gewichtung der
Hinterachse leicht umkippen können. Die Berufsgenossen-schaft hat deshalb
festgelegt, dass nur verantwortungsbewusste Personen über 18 Jahren, die
geistig und körperlich fit sind und eine entsprechende betriebliche Einweisung
erhalten haben, einen Gabelstapler bedienen dürfen.