In Deutschland gibt es zwei mit einander rivalisierende Gesundheitssystem: das gesetzliche und private Krankensystem. Anders als bei der gesetzlichen ist das private Krankenversicherungssystem ein auf Individualversicherung begründetes System. D.h. jeder Versichertet hat eine persönliche Vertragsvereinbarung mit seinem Versicherer über Beitrag und Leistung.
Daher gibt es in der privaten Krankenversicherung auch keine gesetzlich vorgeschriebenen Leistungskürzungen oder Beitragserhöhungen, jeder Versicherte hat einen privatwirtschaftlichen Vertrag mit seiner Krankenversicherung.
Die Leistungen und anteilsmäßig die Beiträge können in der privaten Krankenversicherung individuell vereinbart werden. So ist es für den Versichertenkreis der nur Freiwilligversicherte, wie Selbständige, Beamte, Studenten und Angestellte über 3.900 Monatseinkommen, kennt, möglich Ihre Leistungen und Beiträge individuelle auszuwählen und anzupassen.
Ein junger Selbständiger kann so zu Beginn einer Geschäftsaufnahme einen sehr günstigen Existenzgründertarif wählen, währenddessen ein gut verdienender Angestellter potenziell einen besseren Tarif wählt.
Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind zwar an den Vorgaben der gesetzlichen Krankenkasse orientiert, kennen aber auch Leistung wie weiche Medizin oder Heilpraktikerleistungen die es in dieser Form in der gesetzlichen Krankenkasse gar nicht gibt. Des weitern sind die privaten Krankenversicherer an keine Budgets gebunden, daher können Sie auch besonders aufwendige Behandlungen bezahlten, für in der gesetzlichen Krankenkasse meist kein Geld vorhanden ist.
Die private Krankenversicherung ist von der individuellen Tarifgestaltung im ambulanten, zahnmedizinischen und stationären Bereich geprägt. Von der Basis- bis zur Premiumversorgung kann der Versicherungsnehmer alle Leistung selbst bestimmen, nur die Bestätigung der Gesellschaft ist dann noch notwendig.